Mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei Volksentscheiden
Wichtiger Schritt für mehr direkte Demokratie in Berlin
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus Lederer, erklärt:
Mit dem heutigen Beschluss des Innenausschusses wird ein weiterer wichtiger Schritt für mehr direkte Demokratie in Berlin gegangen. Zukünftig sind die Transparenzvorschriften für Spenden, die an Initiativen für Volksbegehren und Volksentscheide gehen, strenger gefasst. Solche Initiativen müssen fortlaufend ihre Spendeneingänge zur Veröffentlichung im Internet angeben. Außerdem muss der Senat, wenn er ein Volksbegehren für verfassungs- oder bundesrechtswidrig hält, den Verfassungsgerichtshof anrufen und darüber eine Entscheidung herbeiführen. Bislang hat der Senat selbst durch Beschluss eine solche Entscheidung getroffen und ggf. die Unzulässigkeit der Initiative festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte diese Verfahrensweise im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt.
Die neue Regelung sorgt für Rechtssicherheit im Interesse der Initiativen, die Volksbegehren und Volksentscheide durchführen wollen. Nicht ihnen obliegt es, ihr Begehren auf dem Klageweg durchzusetzen, sondern die Landesregierung ist am Zug. Die Anrufung und Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sorgt für die gebotene Objektivität einer solchen Feststellung. Mit der Änderung verbindet sich aber auch eine größere Rechtssicherheit für den Senat.
In den vergangenen Jahren, seit der Erweiterung direktdemokratischer Möglichkeiten in Berlin durch die rot-rote Koalition 2006, war des Öfteren der Eindruck entstanden, der Senat würde seine Zulässigkeitsentscheidungen weniger nach rechtlichen Maßstäben treffen als anhand der Missliebigkeit oder Sympathie gegenüber den gestarteten Initiativen.
Das war auch der bisherigen komplizierten Doppelrolle des Senats geschuldet, unabhängige Entscheidungsinstanz über die rechtliche Zulässigkeit und gleichzeitig – in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – Partei eines solchen Begehrens zu sein. Denn Volksbegehren und Volksentscheide richten sich regelmäßig gegen die jeweils Regierenden. Ein solcher Eindruck wird zukünftig nicht mehr erweckt werden können.
Der Senat ist nunmehr gehalten, genau zu prüfen, ob er das Prozessrisiko vor dem höchsten Berliner Gericht eingehen will. Anderenfalls wird er die Zulässigkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden anerkennen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin soll am Donnerstag über die heute beschlossene Gesetzesänderung endgültig entscheiden.

