Mietrechtsänderungsgesetz schleunigst wieder abschaffen!
Gesetz des Bundes verschärft die Wohnungsfrage in Berlin und anderswo
Zum Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes am 1. Mai 2013 erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin Katrin Lompscher:
Das Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes verschärft die Wohnungsfrage in Berlin und anderswo. Die Änderungen gehen zulasten der Mieterinnen und Mieter. So werden z.B. Mietminderungen bei energetischen Sanierungen zeitweilig ausgeschlossen, Mieterinnen und Mietern kann schneller gekündigt werden. Die Schlussfolgerung kann nur sein: Dieses Gesetz gehört schleunigst wieder abgeschafft.
Was das bundesdeutsche Mietrecht stattdessen am dringendsten braucht, liegt auf der Hand:
- Neuvertragsmieten müssen endlich begrenzt werden.
- Modernisierungsumlagen müssen deutlich reduziert und befristet, perspektivisch abgeschafft werden.
- In die Erstellung des Mietspiegels müssen alle Bestandsmieten einfließen.
Einzig die Reduzierung von Mieterhöhungsmöglichkeiten in angespannten Wohnungsmärkten von 20 Prozent auf 15 Prozent in drei Jahren ist ein winziger Lichtblick. Berlin wird nach Senatsankündigung diese Möglichkeit in der ganzen Stadt kurzfristig nutzen. Gut so. Das Gleiche erwarten wir für das Zweckentfremdungsverbot, für die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie für eine Umwandlungsverordnung – schnellstmöglich und für die ganze Stadt!
Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen wird die Lage brisanter. Wer gegen Mieterhöhungsverlangen wegen sozialer Härte klagt, ist künftig gezwungen, die höhere Miete dennoch bereits zu entrichten. Mietrückstände können schneller zu Zwangsumzügen und Zwangsräumungen führen. Nahezu zeitgleich sind die Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (Wohnaufwendungenverordnung – WAV) vom Landessozialgericht für unwirksam erklärt worden.
Obwohl die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist klar, dass der Senat handeln muss, auch weil der Mietspiegel 2013 in Kürze veröffentlicht werden soll. Die Richtwerte der WAV sind aus unserer Sicht deutlich zu niedrig, die ausschließliche Bezugnahme auf die einfache Wohnlage im Mietspiegel verkennt die Realität, Zuschläge für höhere Neuvertragsvermieten sind nicht vorgesehen. Die WAV muss dringend an die Realität angepasst werden. Der Senat hat keine Zeit und keine Ausflüchte, wenn er den sozialen Zusammenhalt in der Stadt nicht gefährden will.

