Modernes Petitionsrecht auch für Berlin

Regina KittlerDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Instrument stärkerer Beteiligung der Bevölkerung am politischen Diskurs

Die Sprecherin für Petitionen Regina Kittler erklärt:

Modern, wirksam, leicht zugänglich für alle. Diesen Ansprüchen muss endlich auch das Berliner Petitionsrecht genügen. Die Linksfraktion hat jetzt einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Petitionsgesetzes (DS 17/1800) in das Abgeordnetenhaus eingebracht.

Wir wollen u.a., dass Petitionen künftig auch mündlich als Audiodatei oder in Gebärdensprache, einschließlich lautsprachbegleitender Gebärden, an das Abgeordnetenhaus gerichtet werden können. Wir eröffnen die Möglichkeit von Sammel- und Massenpetitionen (§ 4). Der unterschiedliche Charakter von Einzel-, Sammel- und Massenpetitionen wird deutlich definiert.

Mit der Einführung von öffentlichen Petitionen (§ 6) nehmen wir eine grundlegende Erneuerung des Berliner Petitionsrechts vor. Analog zum Bundestag, bei dem es öffentliche Petitionen bereits seit 2005 gibt, soll es künftig auch möglich sein, Petitionen an das Abgeordnetenhaus online zu stellen, um Mitzeichner zu werben und Problemstellungen in einem öffentlichen Raum zu diskutieren.

Bei Petitionen von großer öffentlicher Relevanz wollen wir mit öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses einem breiten Publikum Gelegenheit geben, die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen (§ 5).

Das Petitionsrecht dient nicht nur dem Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Ein modernisiertes Petitionsrecht kann ihren Einfluss auf die politische Willensbildung sowie die legislativen und exekutiven Kontrollmechanismen erhöhen. Petitionen können mit diesen Änderungen zu einem Instrument stärkerer Beteiligung der Bevölkerung am politischen Diskurs werden. Genau das wollen wir.

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