Müllschächte können geöffnet bleiben

Änderung der Bauordnung beschlossen

Der parlamentarische Geschäftsführer Uwe Doering erklärt:

Heute hat das Abgeordnetenhaus auf Initiative der Linksfraktion mit den Stimmen der rot-roten Koalition eine Änderung der Bauordnung beschlossen. Durch die Novellierung wird nunmehr rechtssicher klargestellt: Die bestehenden Müllschächte können auch über das Jahr 2013 hinaus betrieben werden, wenn die Belange der Mülltrennung und des Brandschutzes gewahrt werden. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen über § 68 der BauO durch die Bezirke ist nun nicht mehr erforderlich.

Damit reagiert die Koalition auf den berechtigten Protest verschiedener Mieterinnen und Mieter. Denn die Praxis zeigt, dass die Mülltrennung und der Betrieb von Müllschächten kein Widerspruch sein müssen.

Wir fordern die Betreiber von Abfallschächten außerdem auf, vor der Entscheidung über einen Weiterbetrieb von Abfallschächten die betroffenen Mieter über die Auswirkungen auf die Betriebskosten ihrer Wohnungen zu informieren und mit ihnen sachgerechte Lösungen zu finden.