Mutmaßungen und Indizien bieten keine Grundlage
Klaus Lederer zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Andrej H.
Zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. durch den Staatsschutzsenat des BGH erklärt der rechtspolitische Sprecher und Landesvorsitzende Klaus Lederer:
Die Linksfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit wird klargestellt, dass der Anfangsverdacht für die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht auf der Grundlage von Mutmaßungen und Indizien erfolgen kann. Gleichzeitig wird aber anhand der Beschwerde der Bundesanwaltschaft auch ein grundsätzliches Problem, das dem § 129 a StGB zu Grunde liegt, deutlich: seine Nutzung als Ermittlungsbefugnis und Grundlage für Maßnahmen, die weit in die Grundrechts- und Persönlichkeitssphäre der Betroffenen eingreifen.
Wir kritisieren daher weiterhin die Entscheidung des Bundesgesetzgebers zur Schaffung einer solchen Norm, die aufgrund ihrer Uferlosigkeit kaum begrenzbar angewendet werden kann. Wir fordern die große Koalition auf Bundesebene auf, diesen Tatbestand abzuschaffen, zumindest aber ihren Anwendungsbereich stark einzuschränken, anstatt über eine weitere Ausweitung der Terrorismus-Sondergesetzgebung nachzudenken.
Mit Verweis auf Terrorismusgefahren massive Grundrechtseinschränkungen zu Lasten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorzunehmen bedeutet, autoritären und antidemokratischen Gesellschaftsvorstellungen in die Hände zu spielen, indem man sich ihnen anpasst. Dieser Weg führt in die falsche Richtung.

