Nachtflug-Urteil verpflichtet zum Lärmschutz

Lärmschutzmaßnahmen schnell und unbürokratisch realisieren

Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regelungen zum Nachtflugbetrieb am künftigen Flughafen Schönefeld BER bestätigt, wonach zwischen Null und 5 Uhr generelles Nachtflugverbot besteht und in den Zeiten zwischen 22 und 24 sowie 5 und 6 Uhr nur ein eingeschränkter Flugbetrieb aus wichtigem Grund zulässig ist.

Damit ist für den Betrieb des Flughafens Rechtssicherheit gegeben, um die prognostizierten Flüge zu bewältigen und die wirtschaftliche Entwicklung Berlins voranzubringen. Die Fraktion DIE LINKE sieht die Betreiber des Flughafens nun in der Pflicht, den Lärmbetroffenen schnell und unbürokratisch die Lärmschutzmaßnahmen zu gewähren, die zum Schutz vor gesundheitlichen Schäden nötig sind. Dabei sollten bürokratische und komplizierte Verfahren – wie in den vergangenen Monaten leider zu beobachten war – unterbleiben. Die Versprechungen des Flughafens, die Lärmschutzmaßnahmen schon vor Betriebsaufnahme des Flughafens weitestgehend zu realisieren, müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden.

Auch nach dem Urteil bleibt es Verpflichtung der Flughafenbetreiber, den voraussichtlichen Flugplan so zu gestalten, dass möglichst wenig in des Tagesrandzeiten geflogen wird. Die Linksfraktion hält eine Flugorganisation, die Flüge zwischen 22 und 24 sowie 5 und 6 Uhr weitestgehend reduziert, für wirtschaftlich vertretbar und moralisch angebracht.