Nein zu diskriminierenden Polizeikontrollen
Racial Profiling als Strategie der Berliner Polizei
Der innenpolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:
Bei dem Versuch, den Drogenhandel im Görlitzer Park einzudämmen, wendet die Berliner Polizei offensichtlich eine Strategie des Racial Profiling an. Menschen werden also nur deshalb polizeilich kontrolliert, weil sie eine schwarze Hautfarbe haben. Laut Aussagen von Betroffenen wird dies auch offen zugegeben.
Racial Profiling verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es ist auch nach internationalem Recht nicht zulässig, da es eine rassistische Diskriminierung darstellt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie das Verwaltungsgericht Koblenz haben diese Praxis bereits für rechtswidrig erklärt.
Der Berliner Senat, der sich so gerne mit der Weltoffenheit Berlins schmückt, muss diese Praxis umgehend unterbinden.

