Neues Straßengesetz gilt: Sharing-Fahrzeuge werden reguliert

Kristian Ronneburg

Ab dem 1. September gilt in Berlin das neue Straßengesetz. Rot-Rot-Grün hat 2021 das Straßengesetz geändert und mit der Novellierung des Gesetzes die Sondernutzung der Sharing-Angebote gesetzlich geregelt.

Damit ist die rechtliche Grundlage dafür gelegt worden, dass Sharing-Anbieter Nebenbestimmungen einhalten müssen, um eine Sondernutzung zu behalten. Zum Beispiel zur Freihaltung von Gehwegen. Bei regelmäßigen Verstößen gegen die Bestimmungen kann künftig Anbietern die Erlaubnis auch entzogen werden, was bisher nicht möglich war.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, Sprecher für Mobilität der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Als Linksfraktion haben wir den Senat dazu gedrängt, wirksame Regeln für Sharing-Fahrzeuge aufzustellen und durchzusetzen, um die absehbaren Konflikte um den öffentlichen Raum zu entschärfen und die Schwächsten zu schützen. Nach langen Beratungen haben wir letztlich das Straßengesetz geändert. Für uns ist dieser Schritt jedoch nur eine Brücke hin zur Konzessionierung von Sharing-Angeboten im gesamten Stadtgebiet. Statt passiv zu bestimmen, welche Regeln einzuhalten sind, die ohnehin für jeden gelten sollten, müssen wir als Land Berlin endlich aktiv bestimmen, welche Sharing-Mobilität wir wo in welcher Qualität haben wollen. Andere europäische Metropolen wie London und Paris machen uns das vor. Um Qualität und Quantität selbst bestimmen zu können, sehen wir uns als nächsten Schritt die Ausschreibung von Sharing-Angeboten an. Damit könnten künftig auch die Außenbezirke Berlins viel mehr von Carsharing, Bikesharing usw. profitieren. Der Senat sollte nun die Zeit dafür nutzen, entsprechende rechtliche und konzeptionelle Planungen voranzutreiben.“

Kontakt

Kristian Ronneburg