Neuvertragsmieten müssen endlich bundesrechtlich gekappt werden
Noch wird das Mietrechtsänderungsgesetz im Bundestag beraten
Zu den Informationen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) über Neuvertragsmieten der eigenen Mitgliedsunternehmen erklärt die Sprecherin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung Katrin Lompscher:
Die Neuvertragsmieten der BBU-Unternehmen liegen deutlich unter denen anderer Wohnungsanbieter. Vor allem städtische Wohnungsunternehmen verweisen – mitunter bedauernd – inzwischen auf einen erheblichen Abstand zu Wettbewerbern. BBU-Unternehmen, zu denen auch viele Genossenschaften gehören, handeln also sozial verantwortlicher als andere Vermieter. So weit so gut.
Der BBU weist auf den Zusammenhang zwischen starkem Zuzug nach Berlin und der Entwicklung der Neuvertragsmieten hin. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die überproportionale Erhöhung der Neuvertragsmiete nichts mit der konkreten Qualität der Wohnung zu tun hat.
Es ist ein Anachronismus, dass die Höhe der Neuvertragsmieten anders als bei Bestandsmieten bundesrechtlich nicht limitiert ist. Diese Situation führt vor allem bei knapper werdendem Wohnraum zu sozialen Verwerfungen. Noch wird das Mietrechtsänderungsgesetz im Bundestag beraten, noch steht der zweite Durchgang im Bundesrat aus. Noch ist es nicht zu spät für eine überfällige gesetzliche Regelung.

