Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen für Profitgier

Die zweite Kammer des Bundesverfassungsgerichts des Ersten Senats hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 richtete und stellte in dem Beschluss klar, dass eine Mietregulierung wie die Mietpreisbremse keine Grundrechte der klagenden Vermieterin verletzt.

Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Wohnen und Mieten der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: 

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. Es stellt klar: Es gibt kein Grundrecht auf maximale Profite mit Wohnraum. Wohnungen sind ein Zuhause, keine Geldmaschine. Wer in Immobilien investiert und mit maximalem Profit rechnet, kann - zumindest laut Gericht - nicht darauf vertrauen, dass die Politik das einfach durchwinkt.

Gleichzeitig zeigt das Urteil die Grenzen der Mietpreisbremse. Solange sich Mieten weiter am überhitzten Markt orientieren, bleibt Wohnen für viele unbezahlbar. Deshalb brauchen wir endlich einen echten Mietendeckel, der die Preise wirksam begrenzt und Mieterinnen und Mieter dauerhaft schützt.“