Justizsenatorin muss geltendes Recht einhalten

Zur Ankündigung von Justizsenatorin Badenberg, das Partizipation- und Integrationsgesetz für den Bereich der Staatsanwaltschaften nicht mehr beachten zu wollen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Elif Eralp:

„Es ist ein Skandal, dass die Justizsenatorin geltendes Gesetz aushebelt. Das Vorgehen ist ein Schlag ins Gesicht für unser vielfältiges Berlin insgesamt und ganz besonders für die 40 Prozent der Berliner Bevölkerung mit Migrationshintergrund, die unsere Stadt täglich mit am Laufen halten und Chancengerechtigkeit verdient haben.

Das Partizipationsgesetz soll sicherstellen, dass alle Menschen in Berlin die gleichen Chancen auf einen Job in der Verwaltung haben und dafür sorgen, dass sich im öffentlichen Dienst Berlins die Vielfalt der Stadt widerspiegelt. Das Gesetz stärkt die Demokratie und das Vertrauen in staatliche Institutionen.

Da die bis dahin vagen Maßnahmen sich zehn Jahre nach Inkrafttreten des unter Rot-Rot eingeführten Gesetzes als zahnlos erwiesen hatten, wurde es 2021 in Zusammenarbeit mit der Berliner Zivilgesellschaft reformiert und damit eine Forderung von vielen Verbänden umgesetzt. Seitdem regelt es, als Ausgleich für jahrzehntelange Diskriminierung, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt werden, auch bei der Staatsanwaltschaft. Hierbei handelt es sich im Übrigen nicht um eine einklagbare Quote, sondern lediglich eine Zielvorgabe an die Verwaltung.

Diese ist geltendes Gesetz und kann nicht einfach von einer CDU-Senatorin außer Kraft gesetzt werden. Die Verfassungsmäßigkeit wurde geprüft und festgestellt und von keinem Gericht in Frage gestellt. Ich fordere den Regierenden Bürgermeister dazu auf für die Einhaltung des Partizipationsgesetzes durch den Senat zu sorgen.“