Nicht-individualisierte Funkzellenabfrage abschaffen

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Datenschutzbeauftragter konstatiert gravierende Mängel und geringe Effektivität

Berlins Datenschutzbeauftragter konstatiert gravierende Mängel und geringe Effektivität bei der Funkzellenabfrage. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Die Ergebnisse der Prüfung von Funkzellenabfragen durch den Berliner Datenschutzbeauftragten sind erschreckend. Die rechtlichen Schranken für den Einsatz dieses Instruments funktionieren nicht. Für die Ermittlungsbehörden ist die gegenwärtige Rechtslage ein Blankoscheck zum grenzenlosen Datensammeln. Und das, obwohl mit der Funkzellenabfrage kaum Täter ermittelt werden. Die Linksfraktion sieht sich in ihrer Forderung nach einer Abschaffung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage bestätigt.

Wir werden das Thema Funkzellenabfrage weiter auf die Agenda des Abgeordnetenhauses setzen. Die Rolle der Staatsanwaltschaft sprechen wir auf der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses an. Zudem wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE (DS 17/0162) demnächst im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Datenschutz behandelt.