NPD-Verbotsverfahren muss rechtssicher sein

Udo WolfDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und konsequente Strafverfolgung bleiben wichtige und wirksame Mittel zur Bekämpfung von Rechtsextremismus

Zur Ankündigung der Innenminister der Länder, ihren Ministerpräsidenten ein neues NPD-Verbotsverfahren zu empfehlen, erklärt der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf:

Ohne Zweifel handelt es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Organisation. Ein neues Verbotsverfahren kann versucht werden, wenn zweifelsfrei alle Gründe, die zur Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht 2003 führten, ausgeräumt sind.

Davon, dass die Kriterien für ein rechtssicheres Verfahren auch erfüllt werden, kann nach Einschätzung der Fraktion DIE LINKE nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.

Wichtige und wirksame Mittel zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bleiben eine konsequente Strafverfolgung rechtsextremistischer Straftaten und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen wie der Mobilen Beratung gegen Rechts.

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