Online-Durchsuchung ist unzulässiger Grundrechtseingriff
Sondersitzung der Innenministerkonferenz in Berlin
Die innenpolitische Sprecherin, Marion Seelig, erklärt anlässlich der heutigen Sondersitzung der Innenministerkonferenz in Berlin:
Der vereitelte Sprengstoffanschlag wird leider zum Anlass genommen, die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verschärfen, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass der Erfolg kriminalistischer Arbeit mit dem vorhandenen Instrumentarium möglich gewesen ist.
Die so genannte Online-Durchsuchung von Computern ist ein schwerer Grundrechtseingriff, weil sie mit einer Hausdurchsuchung zu vergleichen ist, die aber geheim stattfindet. Der Gesetzgeber hat für Hausdurchsuchungen zu Recht hohe Hürden gesetzt. Dazu zählen die Genehmigung durch einen Richter, das Beisein des Beschuldigten oder eines Zeugen und ein Anfangstatverdacht. All dies soll jetzt für die Ausspähung privater Festplatten auf Drängen des Bundesinnenministers außer Kraft gesetzt werden.
Die Auseinandersetzung mit fanatischen Islamisten und ihre Isolierung innerhalb der islamischen Bevölkerung kann nur mit Mitteln der Aufklärung und Integration gewonnen werden. Die Vernichtung der Grundrechte unserer Verfassung in galoppierendem Tempo zerstört das, was islamistische Terroristen am meisten hassen, eine freie und offene Gesellschaft.
