ASOG-Reform: Rationale Innenpolitik statt Verschärfungsorgie

Innere SicherheitNiklas Schrader

"Die bundesweiten Verschärfungsorgien der Polizeigesetze sind fern von Rationalität. Das ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Grundrechte. Das werden wir in Berlin nicht zulassen." sagt Niklas Schrader.

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. August 2020

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze (Priorität der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2787

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren hat es eine Reihe von Änderungen von Polizeigesetzen in Bund und Ländern gegeben. Dabei gab es bislang auch nur eine Richtung, die der Verschärfung. Staatstrojaner, Onlinedurchsuchungen, ausufernde Videoüberwachung, elektronische Fußfesseln, Verwendung von Handgranaten, lange Inhaftierung auf Verdacht – 14 Tage und mehr, in Bayern sogar unbegrenzt – usw. und so fort. Das sind nur einige Punkte. Dagegen sind zu Recht viele Menschen auf die Straßen gegangen, und ich bin heilfroh, dass wir in Berlin mit R2G einen anderen Weg gehen.

Diese bundesweite Entwicklung ist von der realen Bedrohung durch Kriminalität schon weitgehend abgekoppelt. Ja, es gibt neue Bedrohungen, es gibt neue Herausforderungen. Darauf müssen wir reagieren. Das ist legitim. Das tun wir auch. Die Kriminalitätsrate sinkt aber bundesweit, und zwar seit Jahren. Das betrifft auch Berlin. – Die Aufklärungsquote in Berlin ist übrigens seit der Regierungszeit von Herrn Henkel wieder leicht gestiegen, Herr Dregger. Zum Glück!

Weil jetzt zwei Tage nach der schrecklichen Tat auf dem Stadtring schon die Ersten genau wissen, dass wir wieder neue Befugnisse brauchen – und auch beim Anschlag am Breitscheidplatz war das ja so –, möchte ich zum Thema Terror sagen: Die Untersuchung des Terroranschlags am Breitscheidplatz hat gezeigt: Es hat genügend Instrumente gegeben, nur wurden diese nicht ordentlich genutzt.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Luthe?

Niklas Schrader (LINKE):

Nein! – Da wurde Telefonüberwachung nicht ausgewertet, Observationen nicht durchgeführt, abgebrochen. Da wurden Informationen nicht richtig ausgetauscht, und da ist jede Menge liegen geblieben. Das ist doch die Baustelle, an der wir in erster Linie arbeiten müssen: die Sicherheitsbehörden so aufstellen, dass wir in der Lage sind, das zu tun, und dass sie das auch machen. – Das machen wir als R2G.

Deswegen sage ich auch, diese bundesweiten Verschärfungsorgien sind fern von Rationalität. Die ernsthafte Evaluation und die Prüfung, was bestimmte Instrumente überhaupt bringen, wird schon lange nicht mehr vorgenommen. Da hat man schon den Eindruck, dabei geht es nicht in allererster Linie um Kriminalitätsbekämpfung, sondern eher darum, den Menschen irgendetwas vorzulegen, ihnen Sicherheit vorzugaukeln, nach dem Motto: Viel hilft viel. – Das ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Grundrechte. Das werden wir in Berlin nicht zulassen.

Genau aus diesen Gründen erweitern wir mit unserer ASOG-Änderung eben nicht einfach die Befugnisse, sondern wir stellen sie auch auf den Prüfstand. Ja, darum haben wir lange miteinander gerungen, auch in der Koalition, aber ich finde, es gehört zu rationaler Innenpolitik, dass man sich diese Zeit nimmt, wenn man sie braucht. Ich finde, es ist gut geworden. Es wird an einigen Stellen mehr Rechtsklarheit für die Polizei geben und auch für die Bürgerinnen und Bürger. Und ja, es gibt mit der TKÜ auch eine weitere neue Befugnis, die wir als Linke skeptisch sehen. Da haben wir uns bewegt, aber diese Befugnis werden wir befristen und evaluieren, damit man eben entscheiden und abwägen kann, was solch ein Instrument für die Gefahrenabwehr bringt, und zwar, bevor man entscheidet, diese Befugnis auf Dauer zu verankern. Das ist die richtige Reihenfolge.

Wir haben, das ist schon angesprochen worden, eine ganze Reihe von bürgerrechtlich wichtigen Punkten. Davon möchte ich einige nennen: Wir verkürzen den Unterbindungsgewahrsams – die Haft auf Verdacht ist wirklich ein schwerer Grundrechtseingriff – von vier Tagen auf maximal 48 Stunden. Wir schaffen mehr Transparenz bei den kriminalitätsbelasteten Orten, wo anlasslose Kontrollen stattfinden können. Es wird auch künftig nicht mehr möglich sein, solche Orte einzurichten und damit anlasslose Kontrollen durchzuführen allein auf der Grundlage von aufenthaltsrechtlichen Straftaten. Das ist eine Norm, die Racial Profiling begünstigen kann, und es ist richtig, dass wir sie streichen.

Wir nehmen auch die Kriminalisierung von Prostitution aus dem Gesetz. Wir erhöhen die Hürden für den Einsatz von V-Personen. Wir verankern endlich die Kennzeichnungspflicht und die Legitimationspflicht im Gesetz. Auch bei den Bodycams nehmen wir beide Seiten in den Blick. Unsere Regelung ist so konstruiert, dass die Bodycam für beide Seiten nutzbar ist: Die Eigensicherung der Einsatzkräfte kann durch sie stattfinden, aber sie ist eben auch nutzbar für die Betroffenen von Polizeieinsätzen. Auch diese können die Bilder für das Einklagen ihrer Rechte nutzen. Das ist bundesweit einmalig, und auch da sagen wir: Lieber erst einmal ausprobieren, erst einmal evaluieren und dann über die dauerhafte Einführung entscheiden! – Das sind Punkte, die zeigen: Solch ein ausgewogenes, bürgerrechtliches Polizeigesetz ist möglich. Das hätten viele nicht mehr gedacht in diesem Land, und ich hoffe, dass dieses Gesetz auch Strahlkraft über Berlin hinaus entfalten wird. – Vielen Dank!