Privatisierung des öffentlichen Raums durch das Immobilien-Standort-Gesetz der Koalition geht doppelt auf Kosten der Berliner*innen

In der heutigen Plenarsitzung beschließt die schwarz-rote Koalition Gesetz zur Neuregelung der Immobilien- und Standortgemeinschaften. Eine Debatte dazu wurde von ihr nicht beantragt.

Dazu erklärt Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Tourismus:

„Es ist vielsagend, dass der Senat zusammen mit den Fraktionen von SPD und CDU die Privatisierung der Einkaufsstraßen als „völlig normal“ versteht und heute dazu ein Gesetz verabschiedet und dieses nicht einmal im Parlament zur Diskussion stellt.

Wir Linke lehnen dieses Gesetz ab! Denn der Öffentliche Raum einer Stadt ist res publica, eine öffentliche Aufgabe. Sie geht alle an und ist Teil der Demokratie, wenn im öffentlichen Raum demonstriert wird oder auch staatlicherseits Neutralität statt Kommerz und Werbung verordnet wird.

Dieses demokratische Vorgehen bei politischen Aushandlungsprozessen einerseits und der Grundsatz einer Stadt für alle andererseits, liegt diesem Baufilz-Senat fern.
Auch im Verfassen des Gesetzes findet sich diese neoliberale Vorstellung der Privatisierung von Gemeinwohlprozessen wieder. Um das Gesetz halbwegs rechtssicher auszugestalten, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine Großkanzlei bemüht, die auch ein Mandat zur Umgehung von Zöllen ausgeübt hatte. Rund 130.000 Euro Honorar sind dafür gezahlt worden. Dabei ist das Abgeordnetenhaus von Berlin der Gesetzgeber und benötigt keine Kanzlei, um ein Gesetz zu beschließen.

Schon das Vorgängergesetz, mit dem die Immobilien- und Standortgemeinschaften und dort die Weihnachtsbeleuchtung und andere Maßnahmen in Einkaufsstraßen (bislang Kudamm, Tauentzienstraße und die Altstadt Spandau) geregelt werden, war nicht rechtmäßig. Denn herangezogen werden die Eigentümer*innen von Grundstücken, nicht die Ladeninhaber*innen. Entschieden wird mit Zweidrittelmehrheit – im Zweifelsfall gegen das andere Drittel. Das schafft eine hohe Klageanfälligkeit. Es bleibt fraglich, ob mit dem heutigen Gesetz ein rechtssicherer Abgabenmaßstab eingeführt wird, der die bisherige Orientierung an dem für verfassungswidrig erklärten Einheitswert ablöst. Das Gesetz bevorzugt Grundstückseigentümer*innen mit Hochhäusern gegenüber denjenigen mit kleinen Gebäuden - das belastet vor allem die Alt-Eigentümer gegenüber Immobilienkonzernen!

Als Linke treten wir für Gesetze ein die im Parlament erarbeitet werden und die Stadt als Ort demokratischer Aushandlungsprozesse schützt und nicht defacto verscherbelt und sehen uns als Linksfraktion als Teil des gewählten Parlaments dazu auch in der Lage. Wir lehnen das BID-Gesetz deshalb heute ab!“