Qualität der Kitas stufenweise verbessern

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Angebot und Ausstattung sind schon jetzt beispielgebend

Zur Feststellung der Unzulässigkeit des Volksbegehrens »Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin« erklären die Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm und der Landesvorsitzende Klaus Lederer:

66.000 Berlinerinnen und Berliner haben sich mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren und damit für eine bessere Betreuung in Kitas eingesetzt. Die umfangreiche Beteiligung bestätigt, dass dieses durch mdie rot-rote Koalition ausdrücklich geförderte, erweiterte und erleichterte Instrument der direkten Demokratie aktiv und selbstbewusst genutzt wird. Dass damit immer auch eine Herausforderung an die politischen Entscheidungsträger verbunden ist, war und ist uns durchaus bewusst. Dazu stehen wir auch in diesem Fall.

Der Senat hat seine Verantwortung für die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens wahrgenommen. Seine Einschätzung, dass es u.a. wegen des Umfangs und der Tragweite der mit dem Volksbegehren verbundenen Finanzentscheidungen unzulässig ist, wird jetzt vermutlich das Landesverfassungsgericht beschäftigen. Wir finden es – auch mit Blick auf weitere Volksbegehren – richtig und geboten, hier verlässliche Kriterien zu finden und Klarheit herzustellen.

Angebot und Ausstattung der Berliner Kitas sind bereits jetzt beispielgebend im Vergleich zu anderen Bundesländern. Dennoch werden wir mit Eltern, Koalitionspartner und Senat über einen Stufenplan verhandeln, wie bestimmte Punkte des Begehrens schrittweise umgesetzt werden können. Dazu zählen für uns insbesondere der Zugang zur Kita für alle Kinder sowie die Ausstattung und Qualität dieser Bildungseinrichtungen.

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