Rassismus ist keine Randerscheinung
Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erklärt der partizipations- und flüchtlingspolitische Sprecher Hakan Taş:
Der Internationale Tag der Menschenrechte sollte Anlass sein, darüber nachzudenken, ob in unserem Land alle Erfordernisse erfüllt sind. Gerade hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben beim Steuerrecht abgelehnt. Schwulen und Lesben ist es in Deutschland verboten, Kinder zu adoptieren.
Menschen mit Migrationshintergrund sind weiterhin mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert. Das macht sich insbesondere auf dem Wohnung- und Arbeitsmarkt bemerkbar. Der gerade vorgestellte »Erste OECD Integrationsbericht« stellt fest, dass Migrantinnen und Migranten dreimal mehr Bewerbungen schreiben müssen, bis sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die sogenannten NSU-Morde und die nicht abreisenden Skandale zeigen eindringlich, dass wir es mit einem strukturellen Rassismus zu tun haben. Es wäre allerdings zu kurz gegriffen, nur die Fehler bei der Polizei und den Geheimdiensten zu untersuchen.
Es fehlt weiterhin an einer umfassenden politischen und gesellschaftlichen Strategie gegen Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus und schwarze Menschen. Stattdessen werden die hiergegen aktiven Gruppen von der Bundesministerin Schröder unter einen Generalverdacht des Extremismus gestellt. Trotz eines Gerichtsurteils insistiert sie weiterhin auf der Unterzeichnung der sogenannten Extremismusklausel.
Rassismus ist keine Erscheinung am Rande der Gesellschaft, er frisst sich immer mehr in die Mitte hinein. Die Bekämpfung des Rassismus bleibt weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

