Rechnungshof rügt Senat für Änderung der Vergaberichtlinien
Bürokratieabbau ist leere Behauptung, stattdessen wird Korruption Tür und Tor geöffnet
Zur im Februar geänderten Vergabepraxis der öffentlichen Hand gibt es jetzt eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs. Dazu erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:
Deutlicher kann die Kritik am SPD-CDU-Senat nicht ausfallen. Die Anhebung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge widerspricht nicht nur den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und ist damit rechtswidrig, sie ist zudem auch noch unwirtschaftlich und bringt erhebliche Nachteile für den Steuerzahler. Der in diesem Zusammenhang versprochene Bürokratieabbau ist eine leere Behauptung. Stattdessen wird möglicher Korruption Tür und Tor geöffnet.
Bei der Prüfung von 25.000 Vergabeverfahren durch den Rechnungshof wurde eine Kostenüberschreitung bei freihändigen und beschränkten Vergaben gegenüber öffentlichen Ausschreibungen um knapp 30 Prozent festgestellt. Weder eine Verfahrensvereinfachung noch eine Verkürzung der Verfahrensdauer konnte nachgewiesen werden. Die Festlegung der Wertgrenzen an der Landeshaushaltsordnung vorbei, ohne Begründung und sachlichem Nachweis der Wirtschaftlichkeit, ist ein Beleg dafür, dass der Senat selbst es mit der Gesetzestreue offenbar nicht so ernst nimmt.
DIE LINKE fordert die sofortige Rücknahme der vom Senat beschlossenen und von den Senatoren Yzer (CDU) und Geisel (SPD) per Rundschreiben verfügten Änderung und weist darauf hin, dass Vergaben auf deren Grundlage auf ungesetzlicher Grundlage erfolgen.

