Restitution ohne Wenn und Aber

Gemälde Karl Schmidt-Rottluffs

Anlässlich der angekündigten Rückgabe zweier Gemälde aus öffentlichem Bestand an die jüdischen Eigentümer erklärt der kulturpolitische Sprecher Wolfgang Brauer:

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt die Entscheidung des Landes Berlin, die beiden Gemälde Karl Schmidt-Rottluffs »Gutshof in Dangast« (1910) und »Selbstbildnis« (1920) an den Erben des jüdischen Kunstsammlers und Textilfabrikanten Robert Graetz zurückzugeben. Die Bilder waren, wie die beratende Kommission für die Rückgabe von NS-Raubgut (»Limbach-Kommission«) feststellte, »NS-verfolgungsbedingt verloren gegangen«. Es sei »gut belegt«, dass sich die Bilder bis mindestens 1938 im Besitz von Robert Graetz befunden hätten. Die von der Kommission auf der Grundlage der Washingtoner Erklärung vorgenommene grundsätzliche Einschätzung der Situation jüdischer Menschen in Deutschland nach 1935 deckt sich mit den Arbeitsergebnissen des in der vergangenen Wahlperiode eingesetzten Sonderausschusses »Restitution« des Berliner Abgeordneten-hauses. Der Ausschuss kam im Ergebnis seiner Überprüfung des Restitutionsverfahrens der »Berliner Straßenszene« (1913) von Ernst Ludwig Kirchner aus dem ehemaligen Bestand des Brücke-Museums zu dem Schluss, dass eine Rückgabe in solchen Fällen alternativlos zu erfolgen habe. Die LINKE hatte diese Position seinerzeit mit Nachdruck vertreten. Wir stehen nach wie vor zu ihr.

Wir empfehlen dem Berliner Senat dringend, alle Ankäufe von vor 1945 entstandener Kunst für die in Landesbesitz befindliche »Galerie des 20. Jahrhunderts« insbesondere die der 1950er und 1960er Jahre einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Sowohl Kirchners »Berliner Straßenszene« als auch die beiden jetzt zu restituierenden Bilder Karl Schmidt-Rottluffs wurden in dieser Zeit erworben. Wir wollen keine Werke zweifelhafter Herkunft an den Wänden oder in den Depots der Berliner Museen.

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