Reuschs Äußerungen verlangen Klarstellung

Pflichten zur unparteiischen Amtsausübung nicht beachtet

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Die Linksfraktion unterstützt die Klarstellungen der Justizsenatorin im Rechtsausschuss zu den Äußerungen des Leiters der Intensivtäterabteilung, Oberstaatsanwalt Reusch, im Spiegel-Streitgespräch. Diese Äußerungen erwecken den Anschein, als seien die Pflichten zur unparteiischen Amtsausübung und zur Mäßigung von Herrn Reusch bei seinen Stellungnahmen nicht beachtet worden.

Denn auch die Staatsanwaltschaft hat sich gegenüber Beschuldigten so zu verhalten, dass be- und entlastende Momente bei der Beurteilung der Tat und des Täters gleichermaßen fair beachtet werden. Wenn ein Leitender Oberstaatsanwalt den Eindruck erweckt, dass ganze Stadtteile pauschal Straftäter seien, denen die Berufung auf Grundrechte nicht zustehe, dann ist dies justizpolitisch skandalös und nicht hinzunehmen. Private Sichtweisen und Meinungsäußerungen stehen auch leitenden Beamten zu, sie dürfen aber nicht mit der dienstlichen Tätigkeit vermengt werden.

Gleiches gilt für die Herabwürdigung der liberalen Sichtweisen einzelner gesellschaftlicher Gruppen und Akteure, die das Problem nicht allein bei den Jugendlichen selbst oder dem angeblich zu laschen Abschiebungsschutz verorten. Mit diesen zugespitzten und polemischen Äußerungen hat Herr Reusch sich selbst diskreditiert. Solche Äußerungen verlangen Klarstellung durch die Verwaltung, der die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt.

Es steht der Staatsanwaltschaft selbst übrigens nicht frei, Disziplinarverfahren einzuleiten. Sie ist hierzu vielmehr verpflichtet, wenn hierfür ausreichende Anhaltspunkte gegeben sind. Dies ist unseres Erachtens der Fall.