Richtwerte für Kosten der Unterkunft gehen an Mietenrealität vorbei

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Der Senat beschleunigt damit Segregation und Verdrängung

Die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt:

Ab heute gilt die neue Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen), in der die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft geregelt sind. Damit reagierte der Senat auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, das seine Wohnaufwendungenverordnung (WAV) für nichtig erklärt hatte. Trotz aller Änderungen und der Erhöhung der Richtwerte bleibt das Grundproblem bestehen: Auch die neue AV Wohnen bildet den Berliner Wohnungsmarkt nicht ab.

Der Senat hat die vielen kleinen und sehr teuren Wohnungen in die Berechnungen nicht einbezogen, Neuvermietungspreise, die deutlich über dem Mietspiegelniveau und damit über den vorgesehenen Richtwerten der neuen AV Wohnen liegen, wurden nicht berücksichtigt.

Die Behauptung des Sozialsenators, dass es keine Schlechterstellung für die Betroffenen geben werde, ist eine Farce. Der Bestandschutz ist löchrig und entfällt, sobald es eine Neuberechnung der Mietkosten gibt. Für neue Transferleistungsbeziehende gilt er erst gar nicht.

Durch die neue Regelung wird die Verdrängung weder gestoppt werden, noch reichen die Richtwerte, um neue Wohnungen anzumieten. Der Senat rechnet die Richtwerte noch immer systematisch runter und beschleunigt damit Segregation und Verdrängung.