Rot-Rot positioniert sich zur Föderalismusdebatte

Die Linke im Abgeordnetenhaus

Im Interesse Berlins und der sozialen Gerechtigkeit verhandeln

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:

Nachdem nun auch die SPD zugestimmt hat, fordern beide Regierungsfraktionen Klaus Wowereit, als Vertreter Berlins in der Föderalismuskommission, und seinen Stellvertreter Thilo Sarrazin dazu auf, im Interesse Berlins und der sozialen Gerechtigkeit zu verhandeln.

Anders als CDU, Grüne und FDP wird Rot-Rot einem ruinösen Steuerwettbewerb, der mit einem Entschuldungsvorschlag des Vorsitzenden der Föderalismuskommission Günther Oettinger garniert wurde, nicht zustimmen.

Rot-Rot steht für einen solidarischen Föderalismus, in dem die wirtschaftlich und finanziell starken Länder die schwächeren Bundesländer stützen und in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden.

Ein sozialer Bundesstaat verträgt nach Ansicht der Koalition keine Steueroasen. Der Solidarpakt II und der ebenfalls bis 2019 vereinbarte Finanzausgleich sind deshalb in ihren finanziellen Wirkungen zu erhalten.

Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze ist die nachhaltige Entschuldung der Länder. Die Haushaltspolitik des Staates muss sich dabei aber auch weiter an der Wahrung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts orientieren.

Der Investitionsbegriff sollte unter einer möglichen Berücksichtigung von Ausgaben im Bildungs- und Wissenschaftsbereich überarbeitet werden. Sozialleistungsgesetze des Bundes müssen auch weiterhin grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten – ein Abbau sozialer Grundstandards durch Öffnungsklauseln ist abzulehnen.

Im Sinne von gleichmäßiger, vollständiger und gerechter Steuererhebung sollte eine Bundessteuerverwaltung geschaffen werden.

Unterschiedliche Belastungen der Länder, z.B. mit Kosten der Hochschulausbildung, müssen zwischen den Ländern ausgeglichen werden. Berlin regt an, im Rahmen der Arbeit in der Föderalismuskommission II auch über Fragen der Neuordnung des Bundesgebiets im Zusammenhang mit finanzieller Erleichterung für Länderfusionen nachzudenken.

Als Beitrag zu höherer Effizienz und Effektivität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung ist das Berlin-Bonn-Gesetz mit seiner 17 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zeitgemäßen Aufteilung der Bundesministerien zwischen Berlin und Bonn auf den Prüfstand zu stellen.