Rundfunkgebühr kann gerechter und muss nicht teurer werden
Ministerpräsidenten und Parlamente müssen den aufgezeigten Rahmen ausfüllen
Die medienpolitische Sprecherin Gabriele Hiller erklärt:
Für Januar war es von ARD und ZDF angekündigt, nun liegt es vor: das Gutachten von Paul Kirchhof bejaht die Frage, ob auch eine Haushaltsabgabe neben der modifizierten Rundfunkgebühr europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Dieses Gutachten gibt den Ministerpräsidenten und Medienpolitikern viele Hinweise, wie das System der Rundfunkgebühr so novelliert werden kann, dass es für die Gebührenzahler gerechter und dabei nicht teurer wird.
Paul Kirchhof hat dargelegt, dass ein steuerähnliches Modell, bei dem man entsprechend des Einkommens zu zahlen hat, verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
Bestätigt hat mich Paul Kirchhof in meiner Forderung, dass in Zukunft der Gebührenausfall durch Befreiungen durch die Versicherungsträger zu tragen ist. Da die Einnahmen somit um ca. 870 Mio. Euro steigen würden, könnte man ARD und ZDF, wie von Paul Kirchhof dargestellt, problemlos werbefrei machen, ohne das die Gebühr erhöht werden muss.
Unterstützt sehe ich mich in meiner Auffassung, dass aus der Rundfunkgebühr keine allgemeine, von jedem zu zahlende Demokratieabgabe wird. Für mich besteht die Freiheit auch darin, den Rundfunk abwählen zu können. Schließlich muss man ja auch keine Presseabgabe zahlen und erhält dennoch eine Zeitung. Kirchhof empfiehlt auch, dass, wer Rundfunk nicht nutzt, auch nicht zahlen muss.
Keine Aussage trifft er dazu, ob es, wie von den Ministerpräsidenten gewollt, in Zukunft nur noch einen Beitrag geben soll. Die Grundgebühr, die Radio-Nutzer (derzeit 2,4 Mio.) bisher bezahlen mussten, soll nach diesem Vorschlag auf die Höhe der Fernsehgebühr angehoben werden, also von 5,76 auf 17,98 Euro/Monat generell für alle steigen. Ich bin dagegen, dass diejenigen, die sich bewusst gegen Fernsehen entschieden haben, zusätzlich finanziell belastet werden, auch weil die einzelnen ARD-Anstalten für das Fernsehen meist das 15- bis 20fache an Gebührenmitteln einsetzen.
Das von den Ministerpräsidenten derzeit noch propagierte gleichmacherische Prinzip, dass jeder Haushalt, unabhängig von der konkreten Nutzung, die gleiche Rundfunkgebühr bezahlen muss, wird die Legitimation der Rundfunkgebühr und damit von ARD und ZDF weiter untergraben. Es findet sich auch im Gutachten von Kirchhof nicht wieder.
Für mich ist klar: Zahlen muss nur der, der auch Rundfunk nutzt! Und wer nur Radio nutzen will, der soll dafür auch weniger bezahlen. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk kann werbefrei sein. Hochschulen, Bibliotheken und Feuerwehren können von der Zahlung befreit werden. Doppel- und Mehrfachzahler würden der Vergangenheit angehören, ohne dass die Gebühr oder der Beitrag steigen muss.
Kirchhof hat eine Tür zu einem gerechteren Gebührenmodell geöffnet. Nun müssen die Ministerpräsidenten und Parlamente den aufgezeigten Rahmen ausfüllen.

