Schlechte Leistung darf sich nicht lohnen
Urteil des Landgerichts ist Ohrfeige für Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft
Zum Urteil des Landgerichts Berlin zur Fortzahlung der Zahlungen an den ehemaligen Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, Rainer Schwarz, erklärt das Mitglied im Untersuchungsausschuss BER Jutta Matuschek:
Das Urteil ist eine Ohrfeige für den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft. Danach habe dieser gewusst, dass der BER nicht ordentlich eröffnet hätte werden können. Dies wird im Untersuchungsausschuss weiter zu hinterfragen sein.
Überraschend billigte das Gericht dem Geschäftsführer einen sehr weit reichenden Ermessungsspielraum zu. Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass ein Geschäftsführer keinerlei Verantwortung für seine schlechten Leistungen und hoch riskanten Entscheidungen zu tragen hat, so lange nur die geringste Hoffnung auf Zielerreichung besteht. Das grenzt an einen Freibrief für Tagträumerei und Selbstbedienung.
Wir erwarten, dass Flughafengesellschaft und Aufsichtsrat sehr genau prüfen, ob sie es bei diesem Urteil bewenden lassen.

