Schulgesetzänderung: Linksfraktion setzt Debatte über Kosten durch
Schulgesetzänderung würde jährlich etwa 13,4 Millionen Euro kosten
Die bildungspolitische Sprecherin Regina Kittler erklärt:
SPD und CDU wollten in der letzten Plenarsitzung eine Änderung des Schulgesetzes verabschieden, ohne zuvor über die Kosten diskutiert zu haben, die damit auf das Land Berlin zukommen. Neben der inhaltlichen Kritik hatte die Linksfraktion deshalb beantragt, die Gesetzesänderung zurück an den Hauptausschuss zu überweisen.
Morgen wird der Koalitionsantrag dort behandelt. Angesichts der zu erwartenden Kosten müssen sich SPD und CDU fragen lassen, ob Geld plötzlich keine Rolle mehr spielt oder warum bisher für sinnvolle Ausgaben, wie der Inklusion, angeblich keines da war.
Nach dem Willen der Koalition sollen Kinder zukünftig bereits ab einem Alter von 3 ½ Jahren auf ihre Deutschkenntnisse getestet werden. Bei festgestelltem Förderbedarf sollen sie dann – unter Androhung von Bußgeld – verpflichtet werden, 18 Monate vor Einschulungsbeginn an jedem Wochentag 5 Stunden an der Sprachförderung teilzunehmen.
Diese Schulgesetzänderung würde das Land Berlin ab 2015 jährlich etwa 13,4 Millionen Euro kosten.
Ein Eingriff in den laufenden Doppelhaushalt in dieser Größenordnung wäre ungeheuerlich. Dies umso mehr, da auch die Berliner KiTa-Träger eine solche Gesetzesänderung unisono ablehnen. Außerdem ist zu fragen, wie solche Maßnahmen bei jetzt schon fehlenden etwa 1.000 Erzieherinnen und Erziehern und angesichts fehlender Räume umgesetzt werden sollen.

