Schutz vor Diskriminierung: Bund soll sich Beispiel an Berlin nehmen
Deutschland missachtet EU-Vorschriften
Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba erklärt:
Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die seit 2002 erlassenen EU-Vorschriften zum Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts in Deutschland beim Kündigungsschutz nicht vollständig umgesetzt hat.
Jetzt droht die EU-Kommission zu Recht der Bundesregierung mit einem Verfahren vor dem höchsten europäischen Gericht. Die EU-Kommission hat die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesregierung eingeleitet. Damit soll Deutschland gezwungen werden, die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts ausdrücklich zu verbieten. Darüber hinaus kritisiert eine Kommissionssprecherin, dass die deutschen Gesetze »nicht das geforderte Schutzniveau« bieten. Bei Kündigungen verbieten sie nicht die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wie dies in der Richtlinie gefordert wird.
Dadurch kann etwa eine schwangere Frau bei einer Kündigung sich nicht ohne weiteres auf das hohe europäische Schutzniveau berufen. Auch werde das Diskriminierungsverbot bei der Kündigung von Frauen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht eigens erwähnt. Dort werde nur generell auf die geltenden Kündigungsschutzregeln verwiesen. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz gelte aber nicht für Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Auch Angestellte mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit sind nicht eingeschlossen. Diese Arbeitnehmerinnen seien damit nicht vor einer Kündigung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion geschützt.
Wir fordern die neue Bundesregierung auf, hier schnellstmöglich zu handeln und diese Rechtslücke zu schließen. Dies ist nicht nur politische Pflicht, sondern bereits geltender EU- Standard.

