Senat bleibt Programm für bezahlbare Mieten schuldig
Wirkungen auf die dramatische Mietenentwicklung in der Stadt unzureichend
Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:
Die Linksfraktion hält das Mietenbündnis des Senats mit den städtischen Wohnungsgesellschaften im Grundsatz für richtig. Mit der geschlossenen Vereinbarung gehen jedoch problematische Signale für den Berliner Wohnungsmarkt einher. Nicht nur, dass der bislang geltende Mieten-Stopp aufgehoben wird und in Kürze zehntausende Mieterinnen und Mieter eine Mieterhöhung erhalten. – Die Festlegung von Mietobergrenzen bei 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete ist für viele Berlinerinnen und Berliner eine unzumutbare Belastung.
Da das Mietenbündnis nur 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes betrifft, bleiben seine Auswirkungen auf die dramatische Mietenentwicklung in der Stadt unzureichend. Ziel muss bleiben, die Bundesgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass – wie in der Bundesratsinitiative von Rot-Rot und jetzt mit den Wohnungsgesellschaften vereinbart – Mieterhöhungen stadtweit nur noch 15 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen dürfen.
Darüber hinaus fehlt nach wie vor ein abgestimmter Senatsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot. Zu der von der Linksfraktion beantragten Umwandlungsverordnung hat sich die Koalition bislang nicht positioniert. Zusätzliche Mittel für eine neue soziale Wohnraumförderung wurden abgelehnt. Gegen die sozial untragbaren Mietsteigerungen in »alten« Sozialwohnungen privater Eigentümer hat der Senat bisher nichts unternommen.
Eine umfassende soziale Wohnungspolitik für Berlin bleibt der Senat weiter schuldig.

