Senat muss bundesweite Debatte für soziale Mieten anstoßen
Mehrheiten für die noch unter Rot-Rot eingebrachte Bundesrats-Initiative gewinnen
Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt.
Dass die Berliner Mieten steigen, ist weder neu noch ein Naturgesetz. Da muss der Senat endlich handeln und nicht nur ankündigen. Es gibt einige landespolitische Handlungsmöglichkeiten, um diese Mietsteigerungen zu dämpfen. Notwendig und entscheidend für eine soziale Wohnungspolitik wird aber ein Paradigmenwechsel in der Bundespolitik.
Die LINKE fordert konkrete Schritte des Senates, um Mehrheiten für die noch unter Rot-Rot eingebrachte Bundesrats-Initiative zu gewinnen. Damit soll der Mietanstieg im Vergleichsmietenrecht innerhalb von vier Jahren auf 15 Prozent begrenzt werden – statt wie bisher 20 Prozent in drei Jahren. Außerdem sollen Modernisierungsumlagen von elf auf neun Prozent gesenkt werden. Der Bundesrat hat die Behandlung der Berliner Initiative bis zum Vorliegen der Mietrechtsnovelle der Bundesregierung zurückgestellt. Die rot-rote Initiative ist im Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz reanimiert worden, ohne dass bisher praktisch etwas passiert ist.
Unsere Forderungen können dabei gern als Anregung aufgegriffen werden: Bundesrechtlich muss eine Deckelung der Neuvermietungszuschläge eingeführt werden. Eine Erhöhung der Nettokaltmiete muss an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt werden. Ohne Wohnwertverbessserung sollen Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleiches zulässig sein. Eingeführt werden muss eine generelle Mietobergrenze, durch bundesdurchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen bestimmt, wobei die individuelle Höhe der Wohnkosten höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens betragen darf.
Qualifizierte Mietspiegel sowie Betriebs- und Heizkostenspiegel sollen bundesweit verpflichtend sein und auf Grundlage aller Bestandsmieten in transparenten Verfahren aufgestellt werden.
Modernisierungsumlagen sollen von 11 auf 5 Prozent gesenkt, auf die Felder Klimaschutz und Barrierefreiheit und zeitlich beschränkt werden. Hierfür kann z.B. der Abschreibungszeitraum für umlagefähige Maßnahmen verlängert werden. Zugleich muss ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung solcher Maßnahmen geschaffen werden.
Für modernisierungsbetroffene Mieterinnen und Mieter muss ein Recht auf kostenlose und unabhängige Mieten- und Energieberatung geschaffen werden. Die Umlagefähigkeit energetischer Maßnahmen muss an deren Effekt gekoppelt werden. Die steuerrechtliche Situation gemeinwohlorientierter – städtischer, genossenschaftlicher u.ä. – Wohnungsunternehmen muss verbessert werden. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung künftig nicht mehr zulässig.

