Senat reißt Loch ins Portemonnaie angehender Juristen

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Was bisher für einen Monat reichen musste, soll nun für anderthalb Monate die Existenz der Referendarinnen und Referendare sichern

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes wollen SPD und CDU jetzt das Auszahlungsdatum für das Gehalt von Rechtsreferendarinnen und -referendaren in Berlin vom 15. jeden Monats auf das Monatsende legen.

Begründet wird das mit der Angleichung der Auszahlungsvorgänge für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen. Faktisch wird damit aber die ohnehin schon kaum zum Leben reichende monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 877 Euro netto zum Umstellungszeitraum auf sechs Wochen gestreckt. Was bisher für einen Monat reichen musste, soll nun für anderthalb Monate die Existenz der Referendarinnen und Referendare sichern.

Die monatliche Unterhaltsbeihilfe in Berlin liegt bereits jetzt unter der relativen Armutsgrenze. Diejenigen, die den juristischen Vorbereitungsdienst im Land Berlin absolvieren, verfügen in den seltensten Fällen über die Reserven, einen solchen Zahlungsausfall über einen halben Monat zu kompensieren. Wir erwarten von der Koalition die Bereitschaft zu einer Lösung, die die Senkung des Verwaltungsaufwandes ermöglicht und gleichzeitig die soziale Existenz der Referendarinnen und Referendare sichert.

Die Linksfraktion kann eine Verschiebung des Zahltags nur dann akzeptieren und mittragen, wenn dabei auch die Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen gewährleistet ist. Mit der beabsichtigten Gesetzesfassung ist das allerdings nicht der Fall.