Senat und Bezirk müssen Wohnungsabriss verhindern
Abriss der erst 1990 fertiggestellten Wohnhäuser in der Wilhelmstraße wäre absurd
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:
Der Abriss der erst 1990 fertiggestellten Wohnhäuser Wilhelmstraße 56 bis 59 wäre ein wohnungspolitisch fatales Signal und volkswirtschaftlich absurd. Zudem eröffnete er die Perspektive für die Bedrohung des gesamten Wohngebietes an der Wilhelmstraße. Senat und Bezirk müssen schnell handeln und Strategien entwickeln, um den Abriss zu verhindern.
Der Senat hat es bis heute nicht für nötig gehalten, das Abgeordnetenhaus über den geplanten Abriss des Wohngebäudes zu unterrichten. Obwohl er über das Baukollegium der Senatsbaudirektorin in die Neubauplanungen aktiv einbezogen ist, das am 12. März hierzu beraten hat. Auch CDU-Baustadtrat Spallek war dabei und hat keine Initiative ergriffen, die Bezirksverordnetenversammlung von Mitte einzubeziehen.
Senat und Bezirk dürfen sich durch das in Aussicht gestellte Sozialplanverfahren für die betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht zum Erfüllungsgehilfen einer Luxusmodernisierung der Innenstadt und der Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum machen.
Sollte bereits eine Baugenehmigung erteilt worden sein, muss diese dringend überprüft und ggf. zurückgezogen werden. Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt worden ist, könnten ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan und die daraus folgende Veränderungssperre ein hilfreicher Ansatz sein, bis das geplante Zweckentfremdungsverbot dem Abriss rechtssicher einen Riegel vorschieben kann.
Hier rächt sich, dass der Senat bislang nur redet und nicht handelt. Würde das Zweckentfremdungsverbot bereits vorliegen, könnte der drohende Abriss leicht verhindert werden. Senator Müller muss endlich beweisen, dass es ihm ernst ist mit einer sozialen Wohnungspolitik.

