Senat und Regierungskoalition handeln nicht, wo sie handeln könnten

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Gender-Pay-Gap beträgt im Öffentlichen Dienst von Berlin 15 bis 16 Prozent

Evrim Sommer, frauenpolitische Sprecherin erklärt aus Anlass des Equal Pay Day:

Zum Beispiel hätte der Senat bei der Festsetzung der Stundensätze für freiberufliche Familienhebammen Vorreiter für die bessere Bezahlung von Beschäftigten in einem typischen Frauenberuf sein können. Was tut er? Er manifestiert die geringe Bezahlung der überwiegend von Frauen ausgeübten Profession, anstatt sie aufzuwerten wie es die Gleichstellungsstrategie des Landes gebietet. Auch wenn der Stundensatz für das neue Betätigungsfeld der Familienhebammen selbst angemessen erscheint, es wird von ihnen mehr verlangt als bezahlt wird. In der Vergütungspauschale wurde von Seiten des Senates die sogenannte mit-vergütete Zusammenhangsarbeit, wozu Vor- und Nachbereitung der Familienbesuche mit aufwändiger Dokumentation, die Netzwerkarbeit, Fallbesprechungen, vorgeschriebene Teamsitzungen, Fortbildung, Fachberatungen und erforderliche Supervisionen zählen, nur unzureichend berücksichtigt.

Der Antrag der Linksfraktion vom vergangenen Jahr, dies zu ändern, wurde erst kürzlich von der rot-schwarzen Koalition im Ausschuss abgelehnt. Hier, wo der Senat die hauptsächlich von Frauen ausgeübte Arbeit im Sinne der Entgeltgerechtigkeit aufwerten könnte, wertet er ab. Von den Familienhebammen wird ganz selbstverständlich erwartet, dass sie trotzdem allen Anforderungen, die an sie gestellt werden, auch nachkommen. Auch wenn sie dafür nicht bezahlt werden! Einen ernst gemeinten Gender- und Entgeltcheck übersteht eine solche Vergütungsregelung nicht.

Wir fordern insbesondere von der Frauensenatorin, dass sie sich darum kümmert und interveniert, wenn der Senat den Gestaltungsspielraum zur Aufwertung von Frauenarbeit nicht nutzt.

Dass sie endlich handeln muss, zeigt sich nun auch am Entgeltcheck, den sie in ihrer eigenen Verwaltung durchführen ließ. Dabei hat sich nämlich herausgestellt, dass die geschlechtsneutrale Bewertung durch das verwendete Entgeltsystem erschwert wird. In den Bewertungskriterien, wo psychosoziale Anforderungen z.B. gar nicht berücksichtigt werden, findet sich ein großes Diskriminierungspotenzial.

Als Frauensenatorin wird sich Bürgermeisterin Dilek Kolat dafür einsetzen müssen, dass dieses Manko beseitigt wird, in ihrer Verwaltung, aber auch darüber hinaus.

Der Gender-Pay-Gap – der prozentuale Unterschied zwischen abhängig beschäftigten Männern und Frauen bei durchschnittlichem Bruttoverdienst – beträgt im Öffentlichen Dienst von Berlin 15 bis 16 Prozent.