Senatsregelung zu Wohnkosten endgültig gescheitert
Entscheidung des Bundessozialgerichts über die Berliner WAV
Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts über die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) erklärt die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach:
Auch wenn das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, können wir feststellen: Die WAV ist endgültig gescheitert. Das war absehbar. Der Senat ist damit in der Pflicht, endlich eine rechtssichere Regelung zu den Kosten der Unterkunft vorzulegen.
Das Bruttowarmmieten-Konzept als Grundlage für die Berechnung der Richtwerte heranzuziehen, wird nicht länger zu halten sein. Richtwerte für die Bruttokaltmieten und für die Heizkosten müssen getrennt berechnet werden.
Dafür entscheidend ist, dass die Richtwerte für die Kaltmieten der Realität auf dem Berliner Wohnungsmarkt entsprechen.
Die gesonderte Berechnung der Heizkosten kann zu mehr Gerechtigkeit führen, wenn der individuelle Bedarf berücksichtigt wird. Das betrifft den Energieträger, der die Wärme liefert, den baulichen Zustand der betreffenden Wohnung, aber auch den individuellen Wärmebedarf. Kranke Menschen oder Babys brauchen in der Regel wärmere Räume als gesunde Erwachsene.
Der Senat ist außerdem aufgefordert zu prüfen, wie er die Härtefallregelung für Menschen mit besonderen Lebenslagen erhalten kann.

