Sicherungsverwahrung: Etikettenschwindel der Bundesregierung aufgeflogen

Kritik an der ständigen Ausweitung der Sicherungsverwahrung bestätigt

Der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer erklärt:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt; ebenso den vorangegangenen rot-grünen und schwarz-roten Koalitionen im Bund. Die von Schwarz-Gelb geschaffene Neuregelung vom Dezember 2010 wurde als Etikettenschwindel entlarvt, der nur dem Zweck diente, ein gescheitertes System unter neuer Überschrift weiterhin aufrecht zu erhalten.

DIE LINKE sieht sich mit diesem Grundsatzurteil in ihrer Kritik an der ständigen Ausweitung der Sicherungsverwahrung bestätigt. Anstatt ein modernes und menschenrechtskonformes Recht zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen Straftätern zu schaffen, wurden vom Bundesgesetzgeber Placebos ausgereicht, die ein Mehr an Sicherheit vorgaukeln sollten. Dazu sind die Regelungen über das reine »Wegsperren« mehr und mehr ausgeweitet worden. Des eigentlichen Problems, nämlich der massiven Defizite bei Behandlung und Resozialisierung, wurde sich nicht angenommen.

Diese Ignoranz höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Ende haben. Es geht nicht, dass die Länder mit dem Problem allein gelassen werden. Die Bundesregierung muss endlich dem Auftrag des Verfassungsgerichts nachkommen und den verfassungsmäßigen Vorgaben für ein zeitgemäßes, rechtstaatliches Verfahren Rechnung tragen. Sie muss aufhören, durch Populismus Ängste und das Unsicherheitsgefühl in der Gesellschaft zu schüren, um von der eigenen Unfähigkeit und Untätigkeit abzulenken.