Siedlung am Steinberg: Mieterschutz weiterhin rechtsbindend
Luxusmodernisierung bleibt ausgeschlossen
Das Reinickendorfer Mitglied des Abgeordnetenhauses Hakan Taş erklärt:
»Die Pflichten aus dem GSW-Privatisierungsvertrag aus 2004 galten auch für den Verkauf der Siedlung am Steinberg.« Das geht aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Anfrage (Drs. <media 58401 - download "TEXT, S17-14234, S17-14234.pdf, 142 KB">17/14234</media>) zum Verkauf der Reinickendorfer Siedlung am Steinberg durch die GSW hervor. Es habe »seit Wirksamwerden des GSW-Privatisierungsvertrages aus dem Jahr 2004 keine Veränderungen hinsichtlich des Mieterschutzes« gegeben. Damit ist klargestellt, dass die durch eine Mietvertragsergänzung festgeschriebenen mieterschützenden Verpflichtungen vom Dezember 2000 auch für die nachfolgenden Erwerber rechtsbindend sind.
Das bedeutet konkret: Modernisierungen sind auf den Standard geförderter Wohnungen begrenzt, Luxusmodernisierung ist demnach ausgeschlossen. Es darf nicht wegen »Eigenbedarfs und wirtschaftlicher Verwertung« gekündigt werden, Mieterhöhungen sind an den Mietspiegel gebunden und mietereigene Einbauten gesichert.
Der Senat bestätigt damit, dass die Mieterinnen und Mieter der Siedlung am Steinberg unangemessen aufwändige Modernisierungsarbeiten unter Berufung auf die besonderen Klauseln der Mietvertragsergänzung ablehnen können.
Wir erwarten von den Eigentümern der Siedlung am Steinberg, dass sie die Rechte der Mieterinnen und Mieter in vollem Umfang gewährleisten und den Verpflichtungen des Mieterschutzes nachkommen.

