Sittenwidrig: Mindestlohn zweiter Klasse
Zum Interview mit der Arbeitssenatorin Kolat in der Berliner Zeitung
Zum heutigen Interview mit der Arbeitssenatorin Kolat in der Berliner Zeitung erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach:
Menschen, die in öffentlich geförderten Maßnahmen beschäftigt sind, sollen laut Arbeitssenatorin Kolat einen geringeren Stundenlohn erhalten als den im Koalitionsvertrag vereinbarten Mindestlohn. Damit will sie in Berlin offenbar nicht nur den Niedriglohnsektor ausweiten. Sie beerdigt auch die von ihrer eigenen Partei unterstützte Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.
Durch Mindestlohn sollen Menschen von ihrer Arbeit leben können. Wenn Frau Kolat das einem Teil der Beschäftigten verwehrt, weil auf dem freien Markt weniger gezahlt wird, stellt das den Mindestlohn generell in Frage und entwertet die für die Gesellschaft unentbehrliche Arbeit dieser Menschen.
Worin der Unterschied zwischen ihrem Modell »BerlinArbeit« und dem Bundesprogramm »Bürgerarbeit« liegt, wird die Senatorin am morgigen Donnerstag im Fachausschuss erläutern müssen. Beiden liegen eine bezahlte Arbeitszeit von 30 Stunden und eine unbezahlte Qualifizierung von 10 Stunden wöchentlich zugrunde.
Die Linke wollte auch die Bürgerarbeit als Grundfinanzierung für den ÖBS einsetzen und die entsprechende Qualifizierung während der Arbeitszeit – wie auch auf dem freien Markt üblich – entlohnen.
Durch die jetzt von Rot-Schwarz geplante unbezahlte Qualifizierung reduziert sich der Lohn für die Beschäftigten praktisch auf 975 Euro brutto für eine Vollbeschäftigung. Das ist kein Job-Wunder, sondern sittenwidrig.

