Situation von Prostituierten verbessern
Klare Kriterien auch für Wohnungsbordelle
Klare Kriterien auch für Wohnungsbordelle
Heute fand im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen eine Anhörung zum Thema Bedingungen im Prostitutionsgewerbe in Berlin statt. Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD- und Linksfraktion, Canan Bayram und Evrim Baba:
In Berlin soll es auch weiterhin keine Sperrbezirke geben. Und weil wir es ernst meinen mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt und Diskriminierung, setzen wir uns dafür ein, dass Prostituierte, die ihrem Gewerbe in einer Wohnung nachgehen wollen, nicht ausgegrenzt und in unsichere Gebiete abgeschoben werden.
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass jetzt zeitnah klare Kriterien und einheitliche Verfahrensweisen für den Betrieb von Bordellen festgelegt werden müssen, die in allen Bezirken Geltung haben. Bisher ist die Praxis in den Bezirken vollkommen unterschiedlich. Diese Regelung muss auf Landesebene ressortübergreifend und abgestimmt mit dem Rat der Bürgermeister erfolgen. Den unterschiedlichen Arbeits- und Geschäftsbedingungen muss dabei Rechnung getragen werden.
Die rot-grüne Bundesregierung hat im Jahre 2002 ein Prostitutionsgesetz in Kraft gesetzt, mit dem der Kriminalisierung von Prostituierten ein Ende gesetzt wurde. Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, dass in den Bezirken gleiche Sachverhalte zu ungerechter – weil unterschiedlicher – Behandlung führen. Wir brauchen eine klare Regelung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass so genannte Wohnungsbordelle jahrzehntelang störungsfrei betrieben wurden bzw. weiter betrieben werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Prostituierte selbstbestimmt ihrer legalen Tätigkeit nachgehen können.
