Sozialgericht: Niedriglöhne sind sittenwidrig
Job Center vermitteln Erwerbslose in sittenwidrige Arbeitsverhältnisse
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE bestätigte Arbeitssenatorin Dilek Kolat heute im Ausschuss, dass Bruttolöhne von weniger als 1.058 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle als sittenwidrig gelten.
Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach:
Die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin stellt die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung sowie die Vermittlungspraxis der Job Center in Frage. Beschäftigungspolitische Maßnahmen, wie z.B. die Bürgerarbeit für etwa 900 Euro brutto, sind nach diesem Urteil sittenwidrig. Dennoch vermitteln die Job Center Erwerbslose in solche Arbeitsverhältnisse.
Vor diesem Hintergrund fordere ich den Senat auf, den Beschluss zur Abwicklung des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) zurück zu nehmen. Dort werden die Beschäftigten nach Tarif bezahlt, verdienen aber mindestens 1.300 Euro im Monat.
Für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich ist das Urteil des Sozialgerichts hoffentlich eine Ermutigung, gegen ihre schlechte Bezahlung vorzugehen und ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken.

