Sportstättenportal Berlin: Digitale Vergabe verschleppt, Transparenz weiterhin Mangelware

Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage zum Stand des Berliner Sportstättenportals zeichnet ein ernüchterndes Bild. Obwohl das Portal online ist und theoretisch 1.415 gedeckte und 3.139 ungedeckte Sportstätten listet, mangelt es an der entscheidenden Funktion: der Einsicht in die aktuelle Belegung. Laut Senat ist es den Bezirken freigestellt, wann und welche Verfügbarkeiten sie eintragen.

Die Online-Vergabe, die ursprünglich zur Hallensaison 2024/25 starten sollte, wurde verschoben und soll nun erst ab Herbst 2025 schrittweise ausgerollt werden. Zudem räumt der Senat ein, dass die Einführung des digitalen Systems, das immerhin bis Ende 2024 bereits über 415.000 Euro gekostet hat, ohne personelle Verstärkung in den Bezirken erfolgen soll.

Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der Linksfraktion, Kristian Ronneburg:

„Die Einführung des Sportstättenportals sollte für mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung von knappen Hallenzeiten sorgen. Die Realität sieht leider anders aus. Es gibt weiterhin keine echte Transparenz. Vereine und Initiativen tappen oft im Dunkeln, welche Zeiten tatsächlich frei sind.

Die Behauptung des Senats, die Vergabe könne bereits jetzt im Portal gemanagt werden, ist nicht nachvollziehbar, da der digitale Antrag erst ab Herbst 2025 ausgerollt werden soll und Belegungspläne oft nicht einsehbar sind.

Ebenfalls unverständlich ist, wie das ohne zusätzliche personelle Ressourcen funktionieren soll. Man kann nicht mehr Aufgaben und neue digitale Systeme einführen, ohne auch das notwendige Personal bereitzustellen. Hier droht eine Überlastung auf Kosten der Vereine und der Qualität der Vergabe.

Die Linke fordert den Senat auf, endlich für eine zügige und vollständige Umsetzung des digitalen Sportstättenportals zu sorgen. Alle Bezirke müssen verpflichtet werden, Belegungspläne zeitnah und vollständig im Portal zu veröffentlichen. Die Einführung der digitalen Antragstellung muss höchste Priorität haben und die Bezirke benötigen angemessenes Personal, um die digitale Vergabe effizient und fehlerfrei zu managen. Der Zugang zum Portal und zur Antragstellung muss zudem niederschwellig und barrierefrei gestaltet sein, um Benachteiligungen zu verhindern.“

 

Schriftliche Anfrage