Staatsoper: Prioritätensetzung nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens?

Anhörung des Zeugen Klaus Roth im Untersuchungsausschuss

Zur Anhörung des Zeugen Klaus Roth (der seinerzeitige Sieger des Gestaltungswettbewerbes für die Sanierung des Zuschauersaales) im Untersuchungsausschuss Staatsoper »Unter den Linden« erklärt das Mitglied im Untersuchungsausschuss Wolfgang Brauer:

Hinsichtlich der bei Umbau und Sanierung zu berücksichtigenden Denkmalschutzauflagen für die Wettbewerbsaufgabe lautete auch nach Ansicht des Wettbewerbsgewinners, dass sich der Denkmalschutz auf das Gesamtgebäude bezogen habe. Es gab keine Ausschreibungseinschränkungen beziehungsweise -auflagen, dass der »Paulick-Saal« in seiner Optik erhalten bleiben muss. Hier bestand im Gegenteil eine gleichberechtigte Gewichtung zwischen Akustik, Sichtbeziehungen und dem Denkmalschutz.

Auch die Fachpreisrichter stützten ausdrücklich den Roth-Entwurf. Auffallend ist, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Ausschreibung vornahm, die offen für jedwede Veränderung des Saales war, dies jedoch nicht mit dem damaligen Regierenden Bürgermeister und Kultursenator Klaus Wowereit abgesprochen war. Herr Wowereit hatte sich in seiner Zeugenvernehmung am 11. Dezember 2015 vom Wettbewerbsergebnis überrascht gezeigt. Nach seiner Aussage hätte der Erhalt des Saales als prioritär angesehen werden müssen. Die dem Ausschuss vorliegenden Aktenunterlagen belegen eine solche Prioritätensetzung allerdings nicht.

Die »Instrumentalisierung der Presse und der Öffentlichkeit« tat nach Auffassung Klaus Roths ein weiteres dazu, dass eine Abkehr des Landes Berlin von seinem Entwurf erfolgte.

In der Art und Weise, wie seinerzeit mit der Vorbereitung, Durchführung und dem Wettbewerbsergebnis umgegangen wurde, liegt nach Auffassung der Linksfraktion bereits ein Keim für die künftigen Probleme des Sanierungsvorhabens Staatsoper »Unter den Linden«.

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