Thyssen-Krupp-Repräsentanz fehlt planungsrechtliche Grundlage

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Verkauf des Grundstücks am Staatsratsgebäude

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher Dr. Thomas Flierl erklärt:

Der Verkauf des Grundstücks am Staatsratsgebäude wirft nicht nur vergabe-, sondern auch planungsrechtliche Fragen auf.

Das 1999 vom damaligen Senat beschlossene Planwerk Innenstadt entwickelte Leitbilder der Innenstadtplanung, die durch Bebauungspläne bzw. durch Erteilung von Baugenehmigungen nach §34 BauGB in Baurecht umzusetzen sind.

Mit Hinweis auf ein Bebauungsplanverfahren I-205 hat der Senat beim Liegenschaftsfonds die Zustimmung für das Grundstücksgeschäft erlangt. Ein Blick auf die Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zeigt jedoch, dass der Senat zwar ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen hat, aber keinen Verfahrensstand ausweisen kann. Offenkundig gibt es gute Gründe, dass dem Bauvorhaben nur durch ein B-Plan-Verfahren Baurecht verschafft werden kann. Der Verkauf des Grundstücks vor Abschluss des B-Plan-Verfahren ist jedoch zu kritisieren, es setzt den Erwerber einem Risiko aus und das Abgeordnetenhaus ungebührlich unter Druck, die mit dem Erwerber bereits ausgehandelten Planungsziele nachträglich bestätigen zu müssen.

Die Linksfraktion hat das Planwerk Innenstadt stets kritisch begleitet und lehnt bestimmte Ziele auch weiterhin ab. Die städtebauliche Beeinträchtigung des Staatsratsgebäude, eines denkmalgeschützten und in seinem architektonischen Wert mittlerweile unbestrittenen Gebäudes der DDR-Moderne der 60er Jahre, durch das Bauvorhaben ist offenkundig. Der Senat hat mit Hinweis auf das Projekt des Humboldt-Forums das Bebauungsplanverfahren für die vom Planwerk ebenfalls vorgesehene Bebauung der Schlossfreiheit zurückgestellt. Nach unserer Auffassung gilt dies auch für das neu gebildete und ohne planungsrechtliche Grundlage verkaufte Grundstück »Schlossplatz 1«.

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