Umwandlungen weitgehend zum Erliegen gekommen

Niklas Schenker
Mieten- und WohnungspolitikStadtentwicklungNiklas SchenkerDie Linke im Abgeordnetenhaus

Aus einer Schriftlichen Anfrage zur Anwendung der Umwandlungsbremse in den Bezirken geht hervor, dass die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung nach §250 BauGB stark rückläufig sind.

Im Zeitraum 06.08.2021 bis 30.04.2022 wurden nach Angabe der Bezirke insgesamt 32 Anträge für die Umwandlung von 485 Wohnungen gestellt. Unter den Bezirken bildeten Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf die Schwerpunkte des Umwandlungsgeschehens. Zum Vergleich: Im Zeitraum 2015 bis 2021 wurden in Berlin durchschnittlich 17.141 Wohnungen pro Jahr umgewandelt. Im gesamten Zeitraum 2015 bis 2021 waren es 119.992 Wohnungen. Seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung wurden die Umwandlungen für 164 Wohnungen genehmigt und bei 113 Wohnungen untersagt. Entscheidungen für 208 Wohnungen standen im Betrachtungszeitraum noch aus.

Dazu erklärt der Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker:

„Die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sind seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsbremse weitgehend zum Erliegen gekommen. Das ist ein wichtiges Signal für alle Berliner Mieterinnen und Mieter. Die wenigen Umwandlungen, die seit Inkrafttreten der Verordnung noch genehmigt wurden, sind auf eine Vormerkung im Grundbuch zurückzuführen. Wichtig ist, dass die Bezirke die Vorgaben des Senats einheitlich anwenden und sich ein Kaufinteresse von zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter notariell beurkunden lassen. Von der Bundesregierung erwarten wir, dass sie die bislang befristete Verordnung über das Jahr 2026 hinaus entfristet.

Umwandlungen und anschließende Eigenbedarfskündigungen sind eine Verdrängung auf Zeit. Das enorme Umwandlungsgeschehen hatte in den vergangenen Jahren zu einer großen Verunsicherung geführt. Zwar sind Mieterinnen und Mieter nach einer Umwandlung mindestens 10 Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Dennoch bieten die knapp 120.000 Wohnungen, die in den vergangenen sieben Jahren umgewandelt wurden, einen enormen sozialen Sprengstoff. Wir brauchen dringend Schutzinstrumente vor Eigenbedarfskündigungen für bereits umgewandelte Wohnungen.”