UNHCR nennt deutsche Residenzpflicht Bruch des Völkerrechts. Wir auch!
Die freie Wohnsitzwahl ist ein Menschenrecht.
Der flüchtlingspolitische Sprecher Giyasettin Sayan erklärt:
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) fordert heute die deutschen Behörden auf, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor der Abschiebung geschützt werden, die freie Wahl des Wohnortes zu erlauben. Das begrüßen wir. Die freie Wohnsitzwahl ist ein Menschenrecht. Ihre Einschränkung im Rahmen des Residenzpflichtgesetzes in Deutschland zieht für die Betroffenen die Einschränkung weiterer Rechte und viele Diskriminierungen nach sich. Wir haben uns stets für das Ende dieser Praxis eingesetzt, die aber von der Ausländergesetzgebung des Bundes weiter aufrechterhalten wird.
Seit langem weisen die Flüchtlingsräte der Bundesländer – auch in Berlin – und die Flüchtlingsverbände auf den eklatanten Rechtsbruch hin. Mit der langfristigen Unterstützung des UN-Flüchtlingskommissariats sollte es gelingen, der diskriminierenden Praxis ein Ende zu setzen. Der Bund muss endlich handeln.

