Unterkunftskosten rechtssicher der Berliner Realität anpassen
Das Bundessozialgericht hat die Berliner WAV für unwirksam erklärt
Das Bundessozialgericht hat die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) für Sozialhilfeempfangende gestern für unwirksam erklärt. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach:
Senator Czaja hat von Anfang an keine schlüssige und rechtssichere Wohnaufwendungenverordnung zur Regelung der Kosten der Unterkunft und Heizung vorgelegt. Deshalb hat er nun zum dritten Mal eine gerichtliche Niederlage erfahren.
Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, ist schon jetzt klar, dass die Regelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht länger auf Sozialhilfebeziehende angewendet werden dürfen. Ihr individueller Bedarf muss im Einzelfall ermittelt werden.
Die Wohnaufwendungenverordnung muss endlich geändert werden und rechtssicher ausgestaltet werden. Der Senat ist sofort gefordert!
Hintergrund: Schon im April 2012 hatte das Landessozialgericht erklärt, dass die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) keine Anwendung auf die Beziehenden von Sozialhilfe (SGB XII) finden kann. Dies hat das Bundesozialgericht gestern bestätigt. Die WAV erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen, da sie keine Sonderregelungen für Menschen mit besonderen Bedarfen für Unterkunft und Heizung vorsieht und damit auch die Bedarfe besonders von älteren Menschen nicht berücksichtigt.

