Untersuchungsausschuss Spreedreieck

Schwere Vorwürfe gegen Grundstücksverkauf durch CDU-geführte Finanzverwaltung

Anlässlich der heutigen Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus »Spreedreieck« erklären die Sprecher der Koalitionsfraktionen, Torsten Schneider (SPD) und Wolfgang Brauer (Die Linke):

Durch die heutige Zeugenvernehmung hat sich die Auffassung der Koalitionsfraktionen bestätigt, dass es im Jahr 2000 schwere Versäumnisse und Mängel beim damaligen Grundstücksverkauf durch die Senatsverwaltung für Finanzen gegeben hat. An der politischen Spitze des Hauses standen zu dieser Zeit Peter Kurth als Senator und sein Staatssekretär Hugo Holzinger, beide von der CDU. Durch dieses Grundstücksgeschäft sind die späteren planungsrechtlichen und finanziellen Folgeprobleme entstanden.

Der Zeuge, ein ehemaliger Referatsleiter im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, einer nachgeordneten Behörde der Senatsverwaltung für Finanzen, sagte heute vor dem Untersuchungsausschuss, dass er das damalige Grundstücksgeschäft für »mindestens grob fahrlässig« halte. Die Beteiligten hätten wissen und erkennen müssen, dass sich unter dem betreffenden Grundstück eine Tunnelanlage sowie ein entsprechender Zugang befänden. Wie könne man in Ansehung dieser »realen Tatsachen« das Grundstück an einen Investor »lastenfrei« verkaufen?

Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass solche Grundstücke über unterirdischen Tunnelanlagen nicht lastenfrei übertragen werden konnten. Das ergäbe sich aus den Tunnelgrundbüchern und sei im Übrigen Rechtsauffassung des Landes gewesen. Der Zeuge hat zudem auf mehrfache Nachfragen und unter Eid mitgeteilt, dass er – zumindest telefonisch – Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen zeitnah über das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2000 informiert habe. Diese Information ist nach der Zeugenaussage also noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages durch die CDU-geführte Finanzverwaltung im Dezember 2000 erfolgt. Er sei »fassungslos« und könne nicht verstehen, wie man in Kenntnis der Umstände einen solchen Vertrag habe abschließen können.

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