Unzulässiger Eingriff in Budgethoheit

Eine gerechte Besteuerung ist die beste Schuldenbremse

Der wirtschaftspolitische Sprecher Stefan Liebich erklärt:

Die im Bundestag von SPD und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP beschlossene »Schuldenbremse« ist kein tragfähiger Kompromiss, sondern eine Scheinlösung für übermorgen. Heute Rekordverschuldungen zu beschließen und gleichzeitig Verschuldungshürden in der Zukunft zu errichten, passt nicht zusammen. Wichtiger wäre eine Stabilisierung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Eine gerechte Besteuerung ist die beste Schuldenbremse.

Aus Sicht des Landes Berlin ist festzuhalten, dass der Beschluss des Abgeordnetenhauses, der als Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze die nachhaltige Entschuldung der Länder einfordert, mit den jetzt in Aussicht gestellten Finanzhilfen nicht erfüllt ist. Die Konsolidierungshilfen sind nicht auskömmlich und können zudem nur erlangt werden, wenn Berlin zusätzliche Kürzungen vornimmt. Fragwürdig ist zudem, warum der Bund den Ländern eine schärfere Schuldenregel verordnen will, als er für sich selbst vorsieht. Zudem ist die Übertragung der Schuldenbremse per Grundgesetz auf die Länder aus unserer Sicht nicht zulässig. Die Linksfraktion betrachtet dies als einen unzulässigen Eingriff in die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Um die Neuverschuldung abzubauen, braucht man nicht verfassungsrechtliche Regeln, sondern politische Entscheidungen. Das hat das Land Berlin bewiesen. Daher sollte es diesem Ergebnis der Föderalismuskommission im Bundesrat nicht zustimmen.