Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt auch in Neukölln, Frau Giffey
Innensenator sollte die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes einleiten
Zur Meldung, dass eine Bewerberin trotz Zusage nicht ihren Job im Bezirksamt Neukölln antreten durfte, weil sie ein Kopftuch trägt, erklärt der Sprecher für Inneres, Partizipation und Flüchtlinge Hakan Taş:
Das Verhalten des BA Neukölln ist ein Rechtsbruch. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar, Beschluss vom 27. Januar 2015, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) ist das sogenannte Neutralitätsgesetz (Präambel: »Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.«) in Berlin hinfällig.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass pauschale Verbote nicht zulässig sind, sondern »von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung (…) der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.« Deshalb widerspricht das Verhalten des BA Neukölln eindeutig der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts.
Dass die Bezirksbürgermeisterin Giffey und Innensenator Henkel das Berliner Neutralitätsgesetz auch nach dem Urteil weiterhin verteidigen, ist nicht hinnehmbar. Insbesondere der Innensenator sollte sich als »Verfassungssenator« hier zurückhalten und im Abgeordnetenhaus die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes einleiten.

