Urteil stärkt Nichtraucherschutz

Konsequentes Rauchverbot ohne Ausnahmen durchaus möglich

Der gesundheitspolitische Sprecher Wolfgang Albers erklärt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, welchen hohen Stellenwert der Nichtraucherschutz genießt. Es hat klargestellt, dass ein konsequentes Rauchverbot ohne Ausnahmen durchaus möglich ist. Zugleich hat das Gericht die bisherige Regelung für Einraumkneipen als Ungleichbehandlung bewertet, die es auch in Berlin auszuräumen gilt.

Der vermeintliche Erfolg der Gegner des Nichtraucherschutzgesetzes wird sich möglicherweise als Pyrrhus-Sieg erweisen, denn jetzt stellt sich die Frage, ob man nicht im Sinne der geforderten Gleichbehandlung alle entsprechenden Ausnahmeregelungen kippt und ein stringentes Rauchverbot in allen Gaststätten durchsetzt.

Absicht des Berliner Gesetzes war es, die Gefahren durch das Passivrauchen in der Öffentlichkeit für die Menschen zu reduzieren. An dieser Absicht halten wir auch nach dem Urteil des BVG fest.

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