Verfahren gegen linken Buchladen eingestellt

Einstellung des Strafverfahrens weist die Staatsanwaltschaft in die Schranken

Staatsanwaltschaft vor Gericht ausgebremst

Der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer erklärt:

Die gestrige Einstellung des Strafverfahrens gegen den Betreiber des Buchladens »oh 21« weist die Staatsanwaltschaft in die Schranken. Diese hat in den letzten Monaten eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen verschiedene linke Buchläden eingeleitet. Der Vorwurf lautet Beihilfe zur Anleitung zu Straftaten und Verstoß gegen das Waffengesetz. Dieser Vorwurf beruht allein darauf, dass in diesen Buchläden einschlägige Zeitschriften und Flugblätter ausliegen. Immer wieder wurden deshalb Läden wie »oh 21«, »Schwarze Risse« oder »M99« polizeilich durchsucht.

Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, Buchhändler könnten für die Inhalte aller bei ihnen ausliegenden Bücher und Materialien strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, konnte sich gestern vor Gericht nicht durchsetzen. Dies bestätigt die bisher geltende Rechtsprechung.

Von Buchhändlern zu verlangen, sämtliche Inhalte der von ihnen vertriebenen Schriftstücke zu kennen und dafür auch noch persönlich haftbar zu sein, ignoriert den Charakter des Strafrechts als Ultima Ratio beim Schutz konkreter Rechtsgüter. Eine solche Vorverlagerung der Strafbarkeitsschwelle ist aus rechtsstaatlicher Sicht inakzeptabel, kriminalisiert sozialadäquates Verhalten und ist kriminalpolitisch abzulehnen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte bewusst das Ziel, geltende Rechtsprechung in diesem Sinne zu »korrigieren«.

Wenn nicht einmal die Gerichte einen Anlass sehen, gegen die Buchläden vorzugehen, sollte die Staatsanwaltschaft von einem solchen Vorgehen absehen. Das Strafrecht dient nicht der Legitimation polizeilicher Präventionstätigkeit und der Ausforschung von Milieus. Wir erwarten, dass die ständigen Razzien in linken Buchläden jetzt beendet werden.