Verkehrsvertrag mit BVG entspricht Europarecht

Berlin kann auch zukünftig den Nahverkehr ohne Ausschreibungen direkt an die BVG vergeben

Die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek erklärt:

Das Land Berlin kann auch zukünftig den Nahverkehr ohne Ausschreibungen direkt an das kommunale Verkehrsunternehmen BVG vergeben. Nach jahrelangem Streit mit neoliberalen Wettbewerbsapologeten von der FDP bis zu den Grünen ist durch die gestrige Beschlussfassung des EU-Parlaments jeder Zweifel an der Strategie der rot-roten Koalition ausgeräumt. Auch die 12-jährige Laufzeit des geplanten Verkehrsvertrages geht mit dem mit EU-Recht konform, lässt dieses doch sogar maximale Laufzeiten von 15 Jahren zu.

Die Festlegung von sozialen Kriterien und Qualitätsstandards ist künftig eindeutig in der Hand der Kommunen. Dazu gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, Fahrgastrechte, Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität, Umweltschutz, Sicherheit von Fahrgästen und Angestellten sowie sich aus Tarifvereinbarungen ergebende Verpflichtungen und andere Vorschriften und Vereinbarungen betreffend den Arbeitsplatz und den Sozialschutz. Damit können die klaren Vorgaben, die Berlin schon in den Eckwerten des Nahverkehrsplan festgelegt hat, vertraglich umgesetzt und außerdem durch Vorgaben gegen Lohn- und Sozialdumping ergänzt werden.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung, die in zwei Jahren in Kraft tritt, kommt es nun darauf an, einen unnötigen und kostenträchtigen Bürokratieaufwuchs durch Dokumentations- und Berichtspflichten zu verhindern. Die beste Kontrolle über Qualität und Sinn der eingesetzten Steuermittel ist die öffentliche und nachvollziehbare Einbeziehung der Kunden in die Bewertung der Verkehrsleistungen.

Die Linksfraktion sieht sich in ihrem jahrelangen Einsatz für den Erhalt des kommunalen Verkehrsunternehmens BVG und für die Erhöhung der Kundentransparenz durch die vorliegende EU-Verordnung bestätigt.